Werbung auf Facebook nicht möglich

Facebook ist eines der bekanntesten sozialen Netzwerke. Dabei geht es nicht nur um den „sozialen Austausch“, sondern dahinter verbirgt sich ein Millionengeschäft mit Nutzerdaten und Werbeeinnahmen. Im Verhältnis soll die Werbung  bei Facebook vergleichsweise günstig sein. Was liegt da näher, als das man als Unternehmen bei Facebook aktiv wird.

Facebook Werbung nicht möglich

Wie sich dieser Gedanke in der Praxis umsetzen lässt, darüber möchten wir Sie in diesem Artikel informieren. Das Anlegen eines privaten Profils bei Facebook ist kein Hexenwerk und relativ einfach zu bewerkstelligen. Das man dabei als Nutzer so geleitet wird, wie es im Interesse des Unternehmens liegt, dürfte hierbei nicht verwundern.

Profil oder Seite anlegen

Das Anlegen eines gewerblichen Profils oder einer Unternehmensseite funktioniert prinzipiell ebenfalls relativ einfach. Wenn man jedoch die rechtlichen Aspekte zu den Themen Datenschutz und Impressum in Deutschland berücksichtigt, wird es schon deutlich aufwendiger und komplizierter. Wenn man sich damit allein überfordert fühlt, sollte sich hierfür einen Ansprechpartner suchen, der auf dieses Gebiet spezialisiert ist. Hierzu verweisen wir gern auf die folgende Website: https://drschwenke.de/

Rechtliche Pflichtangaben berücksichtigen

Alternativ können Sie Ihr Social Media Aktivitäten natürlich auch in einen aktiven Kanal wie Feedback-TV.de auslagen. Wenn dann die rechtlichen Pflichtangaben geklärt sind, können die ersten Beiträge verfasst werden. Besonders umsichtig sollte man hierbei mit Bildern sein, die man in sozialen Netzwerken hochlädt. Sind die erkennbaren Personen auf den Foto mit der Veröffentlichung einverstanden und liegen die Bildrechte auch bei Ihnen? Etwaige Verstöße können teuere Anwaltskosten verursachen, also besser vor der Veröffentlichung sicher gehen. Hierzu sollten Sie auch genau die AGB´s der sozialen Netzwerke lesen, da hier häufig auch Bildrechte übertragen werden. Hier sollten Sie auf Nummer sicher gehen, Abmahnungen durch Rechtsanwälte sind in der Regel kostenpflichtig.

Beiträge bewerben

Sind die ersten Beiträge verfasst, können diese auch bewerben werden, zumindest theoretisch. Mit einem relativ kleinen Budget von z.B. EUR 20,00 soll man schon einige tausend Mitgleider erreichen können. Interessen, Alter und Örtlichkeit können dabei berücksichtigt werden. Für lokale Anbieter oder besondere Interessengebiete wie z.B. Fischen oder Reisen eine optimale Grundlage. Ist die „Anzeige“ eingegeben, muss diese von Facebook genehmigt werden. Hierfür erfolgt eine Prüfung durch Facebook. Weiterhin muss ein Zahlungsmittel z.B. eine Kreditkarte hinterlegt werden.

Prüfung durch Facebook

Nachdem die Anzeige bzw. der zu bewerbene Beitrag sowie das Zahlugsmittel zur Prüfung eingereicht wurde, sollte Facebook beide Punkte freigeben. So war es auch bei uns, alles wurde geprüft und dann von Facebook freigegeben.

Probleme und mangelnder Support

Wir freuten uns schon auf die ersten Besucherstatistiken, als wir feststellen mussten, dass der Beitrag nicht einmal innerhalb von drei Tagen geschaltet wurde. Weiterhin mussten wir feststellen, dass wir auch keine weiteren Beiträge schalten konnten.

Wir wechselten zu Facebook Business und in den Werbeanzeigenmanager. Bereits bei der Schaltung der Anzeige viel uns auf, dass die unterschiedlichen Bereiche nicht gut miteinander zusammen gearbeitet haben. Etliche Fehlermeldungen traten auf. Aufgrund dieser Probleme war es auch schwer nachzuvollziehen, weshalb die Anzeige nicht geschaltet wurden.

Erreichbarkeit und keine Problemlösung

Wir fragten bei Facebook nach, jedoch ist die Erreichbarkeit von Facebook sehr stark eingeschränkt, man wünscht offensichtlich keinen persönlichen Kontakt. Auf die meisten bekannten E-Mail-Adressen gibt es keine Antwort. Für „Anzeigenkunden“ gibt es ein Kontaktformular, bei welchem auch gleich wieder fleißig Daten gesammelt werden. Wir haben das Formular drei mal in Anspruch genommen. Wesentliches Ergebnis: Wir würden gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, wie und wo wollte man uns jedoch nicht sagen. Rund zehn mal haben wir Facebook gefragt, welcher Verstoß vorliegen soll. Keine der Antworten lieferte die gewünschte Information. Auf unsere Frage, welcher Nutzungsverstoß vorliegen soll, gab es immer wieder die folgenden Antworten:

„Unsere Aufzeichnungen weisen darauf hin, dass dein Zahlungskonto wegen Verletzung von Facebooks Nutzungsbedingungen gesperrt wurde. Zum Schutz unserer Nutzer können wir dein Zahlungskonto derzeit nicht reaktivieren.

Danke für dein Verständnis.“

„Wir haben deine Meldung erhalten und danken dir für deine Geduld. Wir arbeiten daran, technische Probleme auf Facebook zu beheben. Wir können nicht alle Personen, die uns Meldungen senden, auf dem aktuellen Stand halten. Wir verwenden dein Feedback jedoch, um die Erfahrung auf Facebook für alle zu verbessern.

Wenn du uns über Aspekte oder Probleme informieren möchtest, die nicht technischer Natur sind, besuche den Hilfebereich.
Mit freundlichen Grüßen
Das Facebook-Team“

„Nach sorgfältiger Überprüfung haben wir festgestellt, dass wir in dieser Angelegenheit keine weiteren Maßnahmen ergreifen können.

Mit freundlichen Grüßen

Danke, dass du Facebook kontaktiert hast.“

Weshalb nun eine gewöhnliche Kreditkarte nun zu einem Nutzungsverstoß bei Facebook führen kann, wird uns ewig ein Rätsel bleiben.  Der gesamte Vorgang hat unterdessen mehrere Stunden unserer Zeit in Anspruch genommen und das ohne das eine Lösung gefunden wurde.

Fazit

Als Fazit kommen wir nach dieser Erfahrung zu folgendem Ergebnis. Ein Werbepartner muss erreichbar und in der Lage sein, etwaige Probleme zu lösen. Die Werbung bei Facebook ist – aus unserer Sicht – nicht zu empfehlen! Wenn ich viel Arbeit in eine Werbekampange stecke, dann möchte ich diese auch schalten können. Andere sozialen Netzwerke sind da schon wesentlich weiter und haben auch persönliche Ansprechpartner wie z.B. LinkedIn.

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