Seitenschutz und Unterfahrschutz beim Allrad LKW

Seitenschutz und Unterfahrschutz beim Allrad LKW

Mit der Richtlinie 89/297/EWG des Rates (EU) vom 13. April 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, wurden seitliche Schutzvorrichtungen (Seitenschutz) für bestimmte Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger beschlossen.

Die Richtlinien

Die Richtlinie 70/156/EWG legt hierbei die Fahrzeugklassen fest. Bis auf wenige Ausnahmen ist danach ein Seitenschutz anzubringen. Sprich haben Sie nun eine Feuerwehr ohne entsprechender Ausstattung, müssen Sie ggf. – bei Fahrzeugen mit einem Alter von unter 30 Jahren – die LKW Zulassung wählen und somit ggf. einen seitlichen Unterfahrschutz und am Heck einen Unterfahrschutz installieren.

Hinweis zu Allrad-LKW / Fahrzeugen

In der Richtlinie 89/297/EWG heißt es:

    „TECHNISCHE VORSCHRIFTEN FÜR SEITLICHE SCHUTZVORRICHTUNGEN

    1 . Allgemeine Beschreibungen und Begriffsbestimmungen

    1.1 . Fahrzeuge der Klassen N2 , N3 , O3 und O4 sind so zu bauen bzw . auszurüsten , daß sie – wenn sie komplett hergestellt sind – einen wirksamen Schutz für ungeschützte Strassenbenutzer ( Fußgänger , Radfahrer , Motorradfahrer ) bieten , die unter die Seiten des Fahrzeuges fallen und unter die Räder geraten könnten ( 1 ) .

    Diese Richtlinie gilt nicht für :

    – Sattelzugmaschinen ;

    – Anhänger , die insbesondere für den Transport sehr langer Ladungen , die sich nicht teilen lassen , etwa Langholz , Stahlträger usw . , konzipiert und gebaut sind ;

    – Fahrzeuge , die für Sonderzwecke konzipiert und gebaut wurden , wobei aus praktischen Gründen solche seitlichen Schutzvorrichtungen nicht angebracht werden können .
    Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:31989L0297&from=DE

Die Fahrzeugklassen O3 und O4 beziehen sich allein auf Anhänger. Siehe Anlage II der Richtlinie (70/156/EWG)
Die Fahrzeugklassen N2 und N3 beziehen sich allein auf Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung. Siehe Anlage II der Richtlinie (70/156/EWG)

Geländefahrzeuge

Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat die Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger in der Richtlinie (70/156/EWG) festgelegt. Dort heißt es unter 4. Geländefahrzeuge bzw. 4.2:

    „Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen sowie Fahrzeuge der Klassen N2 und M2 und der Klasse M3 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 12 Tonnen gelten als Geländefahrzeuge, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, oder wenn die drei folgenden Anforderungen erfüllt sind:
    – Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann,
    – es ist mindestens eine Differenzialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet;
    – als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.
    Quelle: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1970L0156:20060704:DE:PDF

Allrad LKW erfüllen häufig diese Voraussetzungen. Dennoch verlangen immer mehr Prüfer auch bei Allrad-LKW einen seitlichen und Heckunterfahrschutz. Hierbei dürfen auch klappbare Schutzvorrichtungen Verwendung finden.

Seiten- & Unterfahrschutz machen Sinn

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass gerade ein seitlicher Unterfahrschutz – bei einem unübersichtlichen Fahrzeug – wie es ein z.B. ein Allrad LKW der Fall ist – auch einen Sinn hat. Wer möchte schon das sein Kind unter einem LKW verschwindet.

Unterfahrschutz beim Allrad LKW
Unterfahrschutz

Sinnvolle Alternative zum Seitenschutz

Zu den üblichen seitlichen Schutzleisten gibt ist auch andere Lösungen. Mit LKW Stauboxen und Tanks kann ggf. auch ein Seitenschutz hergestellt werden. Vor einer Installation, sollte man mit einer Überwachungsorganisation wie z.B. dem TÜV Rücksprache halten, ob die Teile auch den erforderlichen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

Kritik

Der ADAC kritisierte vor einigen Jahren, das der Unterfahrschutz am Heck häufig unzureichend ist und den Autofahrern kaum mehr Schutz bietet und das hier die Norm nachgebessert werden sollte. Diese Kritik scheint angebracht zu sein.

Quelle: https://youtu.be/A5hm8NElmuk

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