Ratgeber Autokauf: So lügen Autoverkäufer

Einen Gebrauchtwagen von einem privatem Anbieter zu kaufen schürt die Hoffnung einen gepflegtes Auto zu einem guten Preis zu bekommen. In unserem Ratgeber möchten wir darüber aufklären, wie man als Autokäufer belogen wird.

Ratgeber Autokauf

Dank einer vernetzten Welt sind wir in der Lagen nach einem Gebrauchtwagen, Youngtimer oder auch Oldtimer in ganz Europa oder auch weltweit zu suchen.

Ob dabei der Weg und die Transportkosten im Verhältnis stehen ist je nach Fahrzeugangebot sehr unterschiedlich. Eines ist aber immer ärgerlich, wenn sich nach der Anreise herausstellt, das der Verkäufer gelogen hat.

Erfahrungsbericht 1: R171

In einem der führenden Internetportale – im Bereich Autobörse – fanden wir einen Mercedes SLK 200 mit AMG Paket der Baureihe R171. Preislich attraktiv und mit rund 60.000 KM ein gut klingendes Angebot. Der Wagen hatte ein AMG Paket, sollte ein Nichtraucher-Wagen sein und über ein vollständig ausgefülltes Scheckheft verfügen. Auf dem Foto waren vorn links Kratzer zu erkennen, mehr aber auch nicht.

Gleich am nächsten Tag setzten wir uns in die Bahn und nach drei Stunden standen wir unserem potentiellen Traumwagen gegenüber. Die Enttäuschung war jedoch recht groß. Nach einem Käuferwechsel war die Inspektion überzogen und dann nicht mehr bei Mercedes, sondern bei Opel fortgesetzt. Der Wagen stank nach Rauch und auch der Schaden vorn war mehr als ein Kratzer. Auch der Schweller war angebrochen, so dass allein der Austausch von AMG Schweller und AMG Stoßstange mehrere Tausend EURO gekostet hätte.

Zu unserer Kaufberatung zum R171.

Erfahrungsbericht 2: W220

Es hörte sich so gut an:

Mercedes-Benz S Klasse (W220) S430 V8,279 PS,TÜV Neu, top Zustand
Preis: 4.999 …Nichtraucher-Fahrzeug … Luftfahrwerk erneuert … 121.961 KM …

Gekrönt war die Anzeige mit einem Foto vor einem Schloss, wo der Wagen top poliert stand, zumindest sah das so auf Distanz aus. Das klang verlockend.

Nach rund vier Stunden Fahrt erreichten wir Berlin, wo der Wagen angeboten wurde. Die Besichtigung dauerte rund 20 Minuten, hierbei stellte sich folgendes heraus:

  • Außen völlig verdreckt
  • Innen völlig verdreckt
  • Verschiedene Dellen und Kratzer rund herum
  • Lediglich die vorderen Dämpfer erneuert
  • TÜV noch nicht gemacht
  • Rost am Radlauf hinten links
  • Raucher-Fahrzeug
  • Alle Reifen ziemlich runter
  • Weiterhin hatte der Wagen wohl vier Vorbesitzer

Wir waren mehr als bedient und stellten den Verkäufer zur Rede. Als Stellungnahme erhielten wir ein Schulterzucken sowie folgende Aussagen: „Ich rauche nicht“ und „für mich ist der Wagen in TOP Zustand.

Bilanz des Tages, rund 170,- EURO Kosten, mehrere Stunden Fahrt und die Erkenntnis traue keinem Autoverkäufer.

Zu unserer Kaufberatung zum W220.

Beziehung zwischen Verkäufer und Käufer

Am besten kennzeichnet man die Beziehung zwischen Verkäufer und Käufer mit folgender Aussage; da war der Wunsch Vater des Gedanken. Welche Wünsche bzw. Zielsetzung ein Verkäufer hat liegt auf der Hand, sein Fahrzeug zum höchstmöglichen Preis zu verkaufen.

Der Käufer wünscht sich ein Schnäppchen und somit möchte er natürlich auch nur das beste vom Auto hören und versäumt es hierbei kritisch nachzufragen oder zuhören, was er gern hören möchte.

Vorsicht! Nicht jede Antwort beinhaltet eine Aussage!

Weil nicht jede Antwort automatisch eine echte Aussage beinhaltet, sollte man lernen, die Sprache der Verkäufer zu verstehen. Hier mal einige Beispiele:

Beispiel 1:
FRAGE: „Inspektionen wurden immer gemacht?
ANTWORT: „Scheckheft ist vorhanden.“

TENOR: Ein Scheckheft ist vorhanden ja. Ob es regelmäßig oder überhaupt geführt wurde, ist nicht beantwortet. Auch nicht ob eine Vertragswerkstatt den Service durchgeführt hat.

Beispiel 2:
FRAGE: „Wie ist der Allgemeinzustand?
ANTWORT: „Er ist in gutem Zustand, aber der Wagen ist nicht neu und hat somit die üblichen Gebrauchsspuren.

TENOR: Gebrauchsspuren sind eine dieser üblichen Floskeln, die Raum für so ziemlich alles lassen, Kratzer, Dellen, Parkrempler etc.

Beispiel 3:
FRAGE: „Der Wagen ist unfallfrei, Nichtraucher?
ANTWORT: „Ich fahre seit 35 Jahren unfallfrei.“

TENOR: Ob der oder die Vorbesitzer in dem Wagen geraucht haben ist nicht geklärt ebenso wenig, ob der Wagen in der Vergangenheit einen Unfall hatte. Es scheint, als ob der Verkäufer den Punkt Nichtraucher einfach übersehen hat, er kann die Information aber auch absichtlich weggelassen haben.

Mit allgemeinen Floskeln wie Gebrauchsspuren, ausweichenden oder irreführenden Antworten können uns Verkäufer sehr gut in die Irre führen.

Was kann man gegen die Lügen der Anbieter tun?

Wie kann man sich gegen die Lügen eines Anbieters schützen? Eine Möglichkeit wäre ein Gutachten in Auftrag zu geben, da dies jedoch genauso wie die Anfahrt mit Kosten verbunden ist, nicht die erste Wahl.

Unsere Empfehlung:

Vielen Menschen ist es unangenehm auf eine Antwort, die Frage erneut zu stellen, insbesondere wenn der Verkäufer einen glauben lassen möchte, dass die Frage bereits beantwortet sei. In einer solchen Situation entscheidet der Kaufinteressent, ob er nun vergeblich zu einem Besichtigungstermin fährt oder direkt am Telefon oder per E-Mail doch nochmal direkt nachfragt.

Deshalb empfehlen wir folgendes:

Weisen Sie den Verkäufer daraufhin, dass Sie eine längere Anfahrt haben, die mit Kosten verbunden ist und das Sie eine konkrete Vorstellung vom Zustand Ihres zukünftigen Wagens haben. Deshalb benötigen Sie ehrliche Antworten.

Stellen Sie kurze klare Fragen und / oder fragen Sie ggf. nach:

Beispiel Scheckheft:
– Das Scheckheft zu dem Wagen ist vorhanden?
– Wurden alle Arbeiten regelmäßig ohne Aussetzer/Fehlzeiten vorgenommen?
– Alle Einträge wurden von XYZ (Markenwerkstatt) vorgenommen?
– Wann und bei welchem KM-Stand wurde die letzte Inspektion durchgeführt?

Beispiel Zustand:
– Hatte der Wagen bei Ihnen oder bei den Vorbesitzern einen Unfall?
– Wurde in dem Wagen in Ihrer Zeit und auch bei den Vorbesitzern geraucht?
– Hat der Wagen Kratzer oder Dellen. (Wenn ja:) Was für Kratzer/Dellen sind das und wie viele sind es? Gibt es einen Kostenvoranschlag für die Reparatur?

Beispiel Historie:
– Wie viele Halter hat der Wagen insgesamt?
   (Ggf. fragen, ob alter KFZ-Brief vorhanden ist)
– War der Wagen in der Vergangenheit im Ausland angemeldet?
   (Früher wurden Unfallautos manchmal kurzzeitig zur Reparatur
     nach Belgien gebracht.)
– Wurde der Wagen in der Personenbeförderung eingesetzt?
   (Manchmal bei Limousinen der Fall)
– Handelt es sich um einen ehemaligen Mietwagen?
   (Sollte bereits im Inserat stehen!)

Ist etwas unklar, sollt man nochmals nachfragen. Haben Käufer den Eindruck der Verkäufer weicht ihnen aus oder scheint ihnen etwas zu verheimlichen, sollte man insbesondere bei preislich attraktiven Angeboten lieber die Finger von der Sache lassen.

Kann man Schadenersatz verlangen?

Dies ist keine Rechtsberatung! Nach unserer laienhaften unverbindlichen Einschätzung benötigt man, um Schadenersatz zu verlangen, einen Vertrag. Nun könnte man natürlich das Auto aus der Ferne kaufen und bei etwaigen Unstimmigkeiten Schadenersatz verlangen, aber wer hat dazu schon Lust?

Aus der Besichtigung selbst einen Schadenersatzanspruch abzuleiten dürfte schwierig werden. Es bleibt dem Kaufinteressenten natürlich überlassen einen etwaigen Schadenersatz rein vorsorglich im Vorwege bereits anzukündigen, sofern sich die Auskünfte des Verkäufers bei der Besichtigung als falsch raus stellen sollten.

In der Praxis werden sich die meisten jedoch darauf konzentrieren ein Auto kaufen zu wollen und nicht einen Rechtsstreit zu suchen.

Fazit:

Käufer sollten mutig sein und viele klare Fragen stellen, bevor sie einen weiter entfernten Besichtigungstermin anstreben.

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