Vollkaskoversicherung für Kurzzeitkennzeichen

Vollkaskoversicherung Kurzzeitkennzeichen

Die Vollkaskoversicherung für Kurzzeitkennzeichen ist keine Selbstverständlichkeit.

Vollkaskoversicherung für Kurzzeitkennzeichen

Wer schon mal eine Auto von A nach B überführen wollte und dafür keinen Autotransporter oder Trailer nutzen wollte, wird in Deutschland recht schnell auf Kurzzeitkennzeichen aufmerksam geworden sein.

Mit Kurzzeitkennzeichen kann man zumindestens innerhalb der deutschen Grenzen ein Fahrzeug überführen. Aber woher bekommt man diese und wie kann man das Fahrzeug dann versichern?

Ausgabe von Kennzeichen

Kurzzeitkennzeichen erhält man bei einem Strassenverkehrsamt, hierbei gibt es jedoch Einschränkungen. Die Beantragung bzw. die Ausgabe dieser speziellen Kennzeichen ist nur an zwei Orten möglich! Entweder an dem Ort wo das Fahrzeug steht (sollte dort ggf. zugelassen gewesen sein!) oder an dem Ort, an dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.

TIPP ! ! ! – Sollten Sie nun – aus welchem Grund auch immer – bei einem Strassenverkehrsamt sein, an dem die Beantragung nicht möglich ist, könnte man versuchen den Sachbearbeiter davon überzeugen, dass sich das Fahrzeug im Einzugsbereich der Zulassungsstelle befindet. Auf dieses „Entgegenkommen“ ist jedoch kein Verlass.

Notwendige Unterlagen

Für die Beantragung der Kurzzeitkennzeichen, sind in der Regel folgende Unterlagen notwendig:

  • eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen gem. § 23 FZV (steht für elektronische Versicherungsbestätigung sprich Deckungskarte).
  • Bei Privatpersonen: Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug.
  • Bei Vereinen: Vereinsauszug.
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Personalausweis/Reisepass (mit Meldebescheinigung, die nicht älter als 3 Monate alt sein darf) der Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil)
  • Bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Bevollmächtigten.
  • Fahrzeugunterlagen: Hier gibt es drei mögliche Wege:
    – Fahrzeug der Zulassungsbehörde bereits bekannt.
    – Nachweis durch Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original oder in Kopie.
    – Kaufvertrag/Rechnung mit aufgenommener Identifizierungsnummer und Fahrzeugart.
  • Bericht über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV) oder Prüfbuch.
  • Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart .

Sollte der TÜV / Hauptuntersuchung keine Gültigkeit mehr haben, sind lediglich folgende Fahrten erlaubt:

  • Zur Hauptuntersuchung oder
  • Zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück, sprich keine längeren Fahrten. HINWEIS: Gilt nicht für Fahrzeuge, die bei einer Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden. Hier müsste der Transport dann auf Fremdachse sprich Autotransporter erfolgen.

Es ist sinnvoll sich vorab bei dem jeweils zuständigen Strassenverkehrsamt vorab zu erkundigen, ob es abweichende Anforderungen gibt und zu sehen, ob die Ausweispapiere noch gültig sind.

Die eVB-Nummer besorgen

Die elektronische Versicherungsbestätigung kurz eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen bekommt man recht einfach und schnell. Im Internet gibt es verschiedene Anbieter. Hier eine kleine Auswahl:

https://www.zollplatz.de/

https://www.kurzzeit-evb.de/

https://www.behmer-versicherungen.de/

https://versicherung-kurzzeitkennzeichen.com/

https://www.nondos.de/

Die Kosten bewegen sich dabei zwischen ca. 20,- und 45,- EUR. Einige Anbieter bieten auch weniger als 5 Tage Laufzeit an und nicht alle versichern alle Arten von Fahrzeugen wie z.B. Traktoren oder Wohnmobile. Auch die möglichen Wege der Bezahlung unterscheiden sich teils. Wer es eilig hat kann hier meist per SMS oder E-Mail seine eVB schnell und unkompliziert erhalten.

Leider war es uns nicht möglich einen Anbieter zu finden (Redaktionsschluss), der eine Vollkaskoversichrung für Kurzzeitkennzeichen anbietet. Alle Anbieter bieten lediglich eine Haftpflichtversicherung an.

Wege zur Vollkaskoversicherung

Es gibt dennoch Wege, wie man eine Vollkaskoversicherung für Kurzzeitkennzeichen erhalten kann:

Hauptvertrag

Das Fahrzeug soll nach der Überführung, auf den eigenen Namen zugelassen und beim Versicherungsanbieter eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen werden? In diesem Fall wenden Sie sich bereits vorab an die Versicherung und bitten um eine Deckungskarte oder eVB mit Vollkaskoversicherung für die Kurzzeitkennzeichen.

Da die Zulassung des Fahrzeugs nur am Wohnort / Bezirk möglich ist, sind Nutzer häufig auf Kurzzeitkennzeichen angewiesen und diese Vorgehensweise ist den Versicherern bereits bekannt.

Zusatzfahrerschutz

Eigentlich ist der Zusatzfahrerschutz dafür gedacht, um eine gewöhnliche KFZ-Versicherung um einen nicht erlaubten Fahrer zu ergänzen. Wir haben jedoch beim RCI-Versicherungsschutz telefonisch nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass man diese auch für Kurzzeitkennzeichen nutzen könnte. (Keine Rechtsberatung!)

Das Premium-Paket welches eine Vollkasko-Versicherung beinhaltet, ist aber erst für Fahrer ab 23 Jahren verfügbar. Weiterhin ist die Vollkaskoversicherung auf einen Betrag in Höhe von 20.000,- EUR beschränkt.

Näheres zu dem Leistungsangebot unter:

https://www.rci-versicherungs-service.de/zusatzfahrerschutz

HINWEIS! Wenn man die Versicherung abschließt wird die Nummer des Kennzeichens benötigt. Sprich man besorgt sich erst die normalen Kurzzeitkennzeichen mit einer eVB und erst dann kann man die Versicherung online abschließen.

Nach dem Kauf erhält man einen Aktivierungslink. Erst wenn dieser vom Käufer aktiviert wird, läuft der Versicherungsschutz.

Kauf beim Händler

Wer seinen Gebraucht- oder Neuwagen beim Händler kauft sollte fragen, ob der Händler die Möglichkeit hat, dem Käufer Kurzzeitkennzeichen mit Vollkaskoversicherung zur Verfügung zu stellen. Im gewerblichen Bereich gibt es hier meist mehr Möglichkeiten.

Alternativ bieten Händler auch einen Zulassungsservice an,  der den neuen Wagen gleich auf den Käufer anmeldet. Dieser Vorgang benötigt jedoch einige Tage.

Ausland

In einigen europäischen Ländern sollen auch deutsche Kurzzeitkennzeichen anerkannt sein. Hierzu sollte man sich jedoch nochmals separat nach der jeweils aktuellen Gesetzeslage in dem jeweiligen Reiseländern erkundigen. Wem nutzt es, wenn das Kennzeichen zwar erlaubt soll sollte, der Beamte jedoch davon keine Kenntnis hat.

Wer mit Kennzeichen (Kurzzeit) ins Ausland fährt sollte bei der eVB darauf achten, dass er auch eine grüne Karte – internationaler Versicherungsschutz – erhält. Vorsicht ist geboten, wenn Sie mit Kurzzeitkennzeichen ein Auto aus dem Ausland holen wollen. Hier gibt es eine Regelung die eine „Fernzulassung“ untersagt.

Als Alternative zu Kurzzeit-Kennzeichen bieten sich für das Ausland Ausfuhrkennzeichen an. Für diese ist es auch wesentlich einfacher eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen, zumindest in Deutschland. Auch beim Import von Fahrzeugen kann man im Ausland meist dort Ausfuhrkennzeichen verwenden. Die Regelungen können in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich sein, man sollte sich vorab detailliert erkunden.

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