Vollkaskoversicherung für Kurzzeitkennzeichen – So geht's – UTBOERG TV
UTBOERG TV · 21. November 2019
Eine Vollkaskoversicherung für Kurzzeitkennzeichen ist keine Selbstverständlichkeit – aber möglich. Wer ein Fahrzeug innerhalb Deutschlands überführen möchte, benötigt Kurzzeitkennzeichen. Diese werden jedoch nur an zwei Orten ausgegeben: am Standort des Fahrzeugs oder am Wohnort des Antragstellers.
Notwendige Unterlagen
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Fahrzeugunterlagen: Zulassungsbescheinigung Teil I oder II, oder Kaufvertrag/Rechnung mit Fahrzeug-ID
- Gültiger TÜV-Bericht / Hauptuntersuchungsbericht
Ohne gültigen TÜV sind nur folgende Fahrten erlaubt: zur Hauptuntersuchung oder zur nächstgelegenen Werkstatt im Bezirk der ausstellenden Zulassungsstelle. Keine längeren Fahrten.
eVB-Nummer besorgen
Die eVB-Nummer erhalten Sie schnell und unkompliziert über verschiedene Online-Anbieter. Die Kosten liegen zwischen ca. 20,- und 45,- EUR. Einige Anbieter bieten weniger als 5 Tage Laufzeit und akzeptieren unterschiedliche Zahlungswege. Wichtig: Alle Standard-Anbieter bieten nur eine Haftpflichtversicherung an – keine Vollkasko.
Drei Wege zur Vollkaskoversicherung
Weg 1: Hauptvertrag mit der künftigen Versicherung
Soll das Fahrzeug nach der Überführung auf den eigenen Namen zugelassen werden? Dann vorab bei der Versicherung anfragen, ob eine Deckungskarte oder eVB mit Vollkaskoversicherung auch für Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden kann. Da die Zulassung nur am Wohnort möglich ist, kennen die Versicherer diese Situation.
Weg 2: Zusatzfahrerschutz (z. B. RCI)
Eigentlich für nicht-erlaubte Fahrer gedacht – kann aber laut telefonischer Auskunft des RCI-Versicherungsschutzes auch für Kurzzeitkennzeichen genutzt werden. Das Premium-Paket mit Vollkasko ist erst ab 23 Jahren verfügbar und auf 20.000,- EUR gedeckelt. Achtung: Zuerst die Standard-Kurzzeitkennzeichen mit eVB besorgen, da die Kennzeichen-Nummer beim Abschluss benötigt wird. Nach dem Online-Kauf einen Aktivierungslink per E-Mail erhalten und erst dann aktivieren.
Weg 3: Kauf beim Händler
Beim Kauf vom Händler direkt fragen, ob er Kurzzeitkennzeichen mit Vollkaskoversicherung anbieten kann. Im gewerblichen Bereich gibt es meist mehr Möglichkeiten. Alternativ: Händler-Zulassungsservice nutzen – dauert aber einige Tage.
Ausland
In einigen europäischen Ländern sollen deutsche Kurzzeitkennzeichen anerkannt sein – vorab bei der aktuellen Gesetzeslage im Reiseland erkundigen. Wer mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fährt, sollte bei der eVB auf eine Grüne Karte (internationaler Versicherungsschutz) achten. Als Alternative zu Kurzzeitkennzeichen bieten sich für das Ausland Ausfuhrkennzeichen an – für diese ist eine Vollkasko leichter zu bekommen.