Coronavirus: Abstand in Buxtehude

Einschränkungen gehören in der aktuellen Corona-Krise zum Alltag. Abstand halten gehört dazu, aber anscheinend nicht für alle.

Corona-Krise: „Bitte Abstand halten“

Egal ob Bäckerei oder Supermarkt, überall finden wir Hinweise, dass wir Abstand halten sollen 1,50 bis 2 Meter. Auch die Benutzung eines Einkaufswagens je Person ist unterdessen eine Zugangsbeschränkung.

Warum sollten man Abstand halten?

Zum einen um andere nicht anzustecken und zum anderen um nicht angesteckt zu werden. Diese Regeln zeigen uns deutlich auf, wir tragen Verantwortung. Verantwortung für uns und andere.

Viele halten den Abstand nicht ein.

Obgleich die Notwendigkeit auf der Hand liegen sollte, treffen wir immer wieder Menschen, die diese Regelungen nicht einhalten. Während sich die Menschen im Bioladen (Naturkosten am Hafen) meist rücksichtsvoll zeigen, herrscht bei REWE im Eckdahl in Buxtehude teils ein ganz anderes Bild.

Eine Mitarbeiterin, welche sich direkt hinter mich stellt, weil sie Ware einräumen möchte. Menschen, die Ihren Einkaufswagen direkt neben mir abgeben und nicht einige Sekunden warten können. Es ist erschreckend, wie fahrlässig sich diese Menschen teilweise verhalten.

Auf Sparzier- und Fußwegen findet man ein gemischtes Bild wieder. Einige halten vorbildlich Abstand und gehen hintereinander, andere halten 5 Meter Abstand. Andere wiederum fahren zu Dritt mit dem Fahrrad nebeneinander oder gehen auch nicht hintereinander, obgleich es eng wird.

Häufig scheint die eigene Bequemlichkeit an erster Stelle zu stehen. Schade, das nicht alle Menschen bereit sind Verantwortung zu übernehmen.

Wettbewerbssituation

Einen Abstand  der anderen Art, gibt es im Bereich Wettbewerb.

In Österreich ist es klar geregelt, was zum Beispiel der Baustoffhandel verkaufen darf. Nachzulesen unter: https://news.wko.at/news/salzburg/kriterien-schliessung-von-geschaeften_2200.pdf

In Niedersachsen (Deutschland) ist dies anders geregelt, nachzulesen unter: https://www.ms.niedersachsen.de/download/153172/Allgemeinverfuegung_Muster_zur_Beschraenkung_von_von_sozialen_Kontakten_im_oeffentlichen_Raum_Handel-Freizeit-Kulutr_vom_16.03.2020.pdf

In der Allgemeinverfügung sind Bau- und Gartenmärkte von einer Schließung ausgenommen und das ohne weitere Einschränkungen.

Wettbewerbsverzerrung

Somit kam es vor Ostern zu einer hohen Nachfrage in Baumärkten nach Blumen und somit zu einer Verringerung der Kontaktbeschränkungen. Wettbewerbsverzerrend sind diese Regeln, weil sie in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden. Nachzulesen unter: https://www.dehne-topfpflanzen.de/news/artikel/details/coronavirus-wo-duerfen-blumen-und-pflanzen-verkauft-werden/

Da dürfen Baumärkte ihre Pflanzen verkaufen, während Gärtnereien auf ihren Pflanzen sitzen bleiben. Solch uneinheitlichen Regelungen erscheinen uns ziemlich ungerecht und dürften nicht im Interesse einer Kontaktbeschränkung liegen. Es macht den Eindruck dass lokale wirtschaftliche Interessen den Kontaktbeschränkungen vorgehen.

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