Mietwagen was muss man beachten

Mietwagen was muss man beachten?

Mit der Frage „Mietwagen, was muss man beachten?“ beschäftigen wir uns in unserem Ratgeber. Die Anmietung eines Leihwagens ist eine praktische Angelegenheit, deren Anmietprozess jedoch Gefahren für den Mieter beinhalten kann.

Mietwagen, was muss man beachten?

Bevor wir darauf eingehen, was man beachten sollte, möchten wir uns mit den Hintergründen von Mietwagenunternehmen beschäftigen. Ein Autovermieter möchte gern möglichst viel Geld verdienen und dafür sind ihm fast alle Wege Recht.

Leihwagen Einkauf

Der erste Schritt ist die Warenkosten niedrig zu halten. Dafür kaufen Autovermieter eine möglichst große Anzahl von Fahrzeugen bei den Autoherstellern ein. So werden sie zu Großabnehmern und sollen bis zu 40% Rabatt auf die Fahrzeuge bekommen.

Mietwagen Verkauf

Natürlich erhalten Autovermietungen beim Verkauf Ihrer Fahrzeuge einen Preis der in der Regel unter dem regulären Marktpreis liegt. Das liegt daran, weil die meisten Menschen höchst ungern einen ehemaligen Mietwagen kaufen möchten. Aufgrund der großen Rabatte beim Einkauf, sollte hier dennoch ein Gewinn erwirtschaftet werden.

Die meisten Mietwagen verlassen die Vermietung entweder nach 6 Monaten oder einem bestimmten KM-Stand, je nachdem was zuerst erreicht wird. Der KM-Stand liegt dabei in der Regel zwischen 23. und 29.000,- KM.

Leihwagen, die aus der Vermietung gehen, werden intern als „Verkäufer“ tituliert. Diese Verkäufer werden dann von den Viermietstationen zu Lagerplätzen gebracht, dies geschieht meist auf Eigenachse, sprich Fahrer fahren die Autos zu diesen Plätzen. Auf diesen Lagerplätzen werden sie registriert ggf. aufbereitet verkauft oder weiter transportiert.

Einige Mietwagenunternehmen sollen hierbei nicht nur Fahrzeuge kaufen, sondern ganze Flotten leasen. Die Unternehmen oder einzelne Fahrer, die Fahrzeuge von A nach B bringen, werden im Übrigen sehr schlecht bezahlt.

Ehemaligen Leihwagen kaufen?

Mit der Frage, ob man einen ehemaligen Leihwagen kaufen sollte oder besser nicht, haben wir uns in dem nachfolgenden Videobeitrag beschäftigt:


Quelle: https://youtu.be/lpRiF-3T5P8

Kosten Stationsnetzwerk

Nun müssen natürlich auch noch die Kosten für das Stationsnetzwerk gedeckt werden. Das soll über die vereinnahmten Mietpreise geschehen. Hierzu gehören die Kosten für Büros, Personal, Parkplätze, Garagen und Logistik.

Weitere Einnahmequellen

Vermutlich werden weitere Einnahmen durch folgende Punkte generiert:

  • Mehrkosten für Zusatzkilometer
  • Mehrkosten durch Tarifumstellung z.B. von Wochenende zu 4 Tagesmiete
  • Verwaltungsgebühren für Schäden oder Bußgelder.
  • Versicherungspakete um die Selbstbeteiligung zu reduzieren.
  • Selbstbeteiligung bei etwaigen Schäden
  • Einsparung der Fahrzeugreinigung
  • Zweitfahrer-Eintragung
  • Diesel-Option
  • Weitere Warnwesten
  • Navigations-Option
  • Kindersitz oder Babyschalen
  • Unbegrenzte Kilometer-Pauschale
  • Wintertaugliche Bereifung
  • Liefer- oder Abholservice
  • Rückgabe an einem anderen Ort = Zuschlag (Vorsicht, liegt zwischen der Anmiet- und der Rückgabestation eine oder mehrere Ländergrenzen fallen hier schnell einige hundert Euro Zusatzkosten an.
  • Inselzuschläge
  • Betankungskosten

Zur Kosten Reduzierung haben wir folgende Punkte:

  • Shuttle Kosten mit den Fahrzeugen die vermietet werden. Werden später dann aber nicht nochmal aufgetankt.
  • Günstigere Fahrzeuge zur Verfügung stellen (Downgrade) Kunde zahlt selben Preis

Mietpreis nicht entscheidend

Mal wieder ein echtes Mietwagen-Schnäppchen gemacht? Aber Vorsicht,  entscheidend ist nicht der Mietpreis, sondern der Bedarf und die Absicherung, die man bei seinem Leihwagenangebot hat.

Was nützt einem ein super Preis, wenn man am Ende ein Vielfaches für etwaige Beschädigungen zahlt? Nichts, also sollte man ein Mietwagenangebot immer genau prüfen.

Vertrauen unangebracht

Einem Autovermieter zu vertrauen, kann einem Mieter viel Geld kosten!

„Es sind keine Vorschäden bekannt“; hört sich immer gut an, in der Realität hat sich jedoch gezeigt, dass es fast immer Vorschäden gibt.

Darauf zu vertrauen, dass während der Mietzeit kein Schaden entsteht ist unangebracht. Bei Selbstbeteiligungen von teils über EUR 1.000,- reicht hoffen häufig nicht aus. Außer man ist eh schon kurz vor der Insolvenz und hat nichts mehr zu verlieren.

Schritt für Schritt Auto mieten:

Schritt 1: Bedarf prüfen

Bevor man eine Mietwagenbuchung tätigt, sollte man sich über den Bedarf und die Absicherung Gedanken machen.

  • Was für ein Auto (Sitzplätze, Stauraum) brauche ich?
  • Zeitraum fest oder wird ggf. verlängert? (Mehrtage können Mehrkosten oder einen anderen Tarif begründen Wochenmiete statt Wochenende)
  • Wie viele Kilometer werden benötigt? (Wer auf Nummer sicher gehen will nimmt einen Tarif mit unbegrenzten KM.)
  • Benötigt man einen Zusatzfahrer oder fährt man allein? Zusatzfahrer werden bei einigen Autovermietern pro Tag abgerechnet.
  • Höhe der Selbstbeteiligung bei Schäden? Eine Delle oder ein Kratzer kann man schnell übersehen und bei einer Selbstbeteiligung sind schnell einige hundert Euro fällig. Als ADAC Mitglied kann man im Ausland wohl auch ohne Selbstbeiteilung buchen, dass ist viel entspannter. https://autovermietung.adac.de
    Aber Vorsicht, Vermieter Vorort wollen einem trotz dieser Absicherung eine zusätzliche Versicherung verkaufen, die dann aber nicht notwendig ist. Am besten die Buchungsbestätigung ausdrucken und vorzeigen, dass eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung besteht.
  • Absicherung der Selbstbeteiligung. Wenn man die Selbstbeteiligung nicht akzeptieren möchten, kann man eine Haftungsreduzierung abschließen, die aber teils sehr teuer sind.
    Ist die Selbstbeteiligung über eine Kreditkarte abgesichert, steckt auch dahinter eine Versicherung. Häufig ist auch hier eine Selbstbeteiligung zu zahlen und / oder die Versicherung unterliegt bestimmten Voraussetzungen wie z.B. Anzahl der Mietfahrzeuge, Mietdauer, berechtigte Fahrer, Höhe der Versicherungssumme oder Art der Fahrzeuge. Sportwagen werden häufig gar nicht erst versichert. Die Versicherungsbedingungen sollte man vorab genau gelesen haben. Es gibt genug Versicherungen die sich gut anhören, in der Praxis jedoch nichts Wert sind.
  • Ort der Anmietung: TIPP! In den südlichen Ländern sind Leihwagen bei örtlichen Autovermietern häufig günstiger als wenn man über die großen Mietwagenfirmen wie Europcar oder Sixt bucht. Aber auch dort sollte man Vorsicht walten lassen. Sofern die Mietstation nicht am Flughafen ist, sollte man prüfen wie hoch die Kosten sind, um die Station zu erreichen (Hin- und Rückfahrt!) In Deutschland ist man bei den großen preislich gut untergebracht, Vorsicht ist aber gerade hier geboten.
  • Weicht die Abholstation vom Rückgabeort ab, sollte geklärt sein, welche Zusatzkosten anfallen. TIPP! Sollte eine Einwegreise geplant sein, sprich man plant sein Leihfahrzeug z.B. in Österreich zurückzugeben, sollte man ggf. zwei mal mieten. Häufig haben Autovermieter auf beiden Landesgrenzen Vermietstationen so z.B. in Freilassing (BRD) und Salzburg (Österreich). So kann man teure Rückführungskosten sparen.
  • Fahren Sie ins Ausland oder auf eine Insel wie z.B. Mallorca können im Falle einer Panne oder eines Unfalls Zusatzkosten für die Rückführung des Wagens entstehen.

Erst wenn dieser Bedarf geklärt ist, kann man einen transparenten Preisvergleich durchführen! Haben Sie dann das passende Mietwagenangebot gefunden, können Sie es buchen.

Schritt 2: Die Anmietung

Auch wenn der Flug oder die Anreise stressig war, die Anmietung des Mietwagens erfordert vom Mieter die volle Aufmerksamkeit.

Hierbei sollten Sie insbesondere auf folgende Punkte achten:

  • Mietpreis
  • Inklusiv-Kilometer
  • Ort der Rückgabe
  • Versicherung
  • Ggf. Zusatzfahrer eingetragen
  • Mietzeitraum

Leider ist es die Regel, dass man erst mal den Fahrzeugzustand bestätigt und erst dann sein Fahrzeug bekommt. Zur Reklamation muss man dann meist zurück.

Schritt 3: Die Zahlung

Eine Zahlung ist bei kleinen Fahrzeugen wohl auch per EC-Karte möglich. Gängig und üblich ist die Zahlung über eine Kreditkarte. So genannte Prepaid Kreditkarten werden es bei der Akzeptanz schwerer haben, in einem solchen Fall, sollte man sich vor Buchung erkundigen, ob diese akzeptiert werden.

Neben dem Mietpreis wird eine Kaution geblockt, auf die im Schadensfall oder bei Mehrkosten zugegriffen werden kann. Die Höhe der Kaution ist von der Fahrzeugklasse und der Autovermietung abhängig.

Bereits vor der Buchung, spätestens vor der Anmietung sollte sichergestellt sein, dass man über ein adäquates Zahlungsmittel verfügt und dies auch über ausreichend Deckung verfügt. Barkautionen werden nicht gern gesehen und nicht immer akzeptiert.

Für einige Fahrzeugklassen wie z.B. XDAR (BMW 7er, Mercedes S-Klasse oder Audi A8) verlangen einige Vermieter auch zwei Kreditkarten. Hierbei sollten diese von unterschiedlichen Kreditkartengesellschaften sein, sprich eine von VISA und eine von Mastercard geht dann nicht. Gehen würde z.B. eine von VISA und eine von AMEX / American Express. Bei einigen Kreditkarten reicht aber auch nur eine aus z.B. AMEX Business Gold, Platinum , Centurion oder ähnlich, immer in Abhängigkeit von der Autovermietung. Das sollte man als Mieter vorab abklären, damit es bei der Anmietung nicht zu Problemen kommt.

TIPP! Auch wenn man über seine Kreditkarte eine Vollkasko-Versicherung verfügt, kann diese bei XDAR oder hochwertigen LDAR Fahrzeugen nicht ausreichend sein, da die Versicherung nur bis zu einem bestimmten Betrag leistet. Deshalb empfehlen wir in einem solchen Fall immer eine Vollkasko-Versicherung bei dem Autovermieter abzuschließen. Die Versicherung der Kreditkarte übernimmt dann die Selbstbeteiligung, sofern alle Vertragspflichten eingehalten wurden. Wir selbst wählen immer eine Vollkaskoversicherung als zweite Absicherung.

Schritt 4: Fahrzeugübergabe

Im dritten Schritt unseres Ratgebers, was man bei Mietwagen beachten muss, beschäftigen wir uns mit der Fahrzeugübergabe. Hierbei empfehlen wir folgendes zu beachten:

  • Abgleich des KM-Standes mit dem Mietvertrag, sofern nicht inklusive KM
  • Sollte man eine längere Strecke fahren wollen, sollte man schauen ob das mit dem Auto möglich ist. Hat der Wagen z.B. 25.000,- gelaufen und er soll bei 25.500,- aus der Vermietung, dies steht manchmal in den Fahrzeugunterlagen, sollte man Rücksprache mit der Station halten.
  • Prüfen, ob der Wagen vollgetankt ist. Wenn nicht reklamieren oder wenn dafür keine Zeit ist direkt zur nächsten Tankstelle fahren und betanken. Bei Rückgabe das Thema und den Tankbeleg vorzeigen, am besten vorher eine Kopie / Foto vom Beleg machen.
  • Es kann sein, dass die Station bei Rückgabe völlig entspannt ist und Kleinigkeiten nicht bemängelt werden. Es kann aber auch sein, dass diese Sachen voll und ganz in Rechnung gestellt werden und das ist niemals günstig. Deshalb sollte man sich das Mietfahrzeug vollständig ansehen: Felgen, Karosserie inklusive Dach, Scheiben, Stoßfänger etc. Wenn man Schäden findet, sollte man diese schriftlich bestätigen lassen.
    TIPP! Auf eine mündliche Zusage; „Das ist bekannt“ würden wir uns nicht verlassen. Immer alles schriftlich dokumentieren.
    TIPP! Ist der Wagen völlig verdreckt, so dass man keine Mängel erkennen kann, dann lasst Euch auch das bestätigen „Schadensüberprüfung aufgrund von starker Verschmutzung nicht möglich!
    TIPP! Man kann auch mal was übersehen, deshalb machen wir bei einigen Autovermietern unterdessen Fotos von den Autos.
    TIPP! Sollte die Übergabe in einer Tiefgarage erfolgen, prüft den Mietwagen dort einmal und anschließend noch bei Tageslicht.

Ist dann alles geklärt und fixiert, kann die Fahrt endlich losgehen.

TIPP! Für die Anmietung eines Fahrzeugs sollte man ausreichend Zeit ca. 30 bis 60 Min einplanen, damit man auf Nummer sicher ist. Liegt der Parkplatz weit vom Mietwagencounter entfernt ggf. entsprechend mehr Zeit einplanen.

Die wichtigsten Punkte für die Fahrzeugübergabe eines Leihwagens haben wir in diesem Video festgehalten:


Quelle: https://youtu.be/wRhLQYLIHaU

Schritt 5: In der Mietzeit

Panne:

Sollte während der Mietzeit ein Defekt oder eine Panne an dem Leihauto auftreten, hat jedes Mietwagenunternehmen eine Hotline. Die jeweilige Telefonnummer befindet sich entweder:

– auf einem Aufkleber im Innenraum im Bereich der Frontscheibe
– im Mietvertrag
– oder in den Fahrzeugunterlagen

Im Falle einer Panne wird sich eine gute Autovermietung schnell um eine Lösung bzw um ein Ersatzfahrzeug bemühen. (Altschäden prüfen!)

Sollten man auf der Autobahn liegen bleiben, nicht im Auto sitzen bleiben. Fahrzeug mit Warndreieck absichern und dann hinter der Leitplanke warten bis Hilfe kommt, dort ist man sicherer aufgehoben.

Unfall:

Sollte man mit seinem Mietwagen einen Unfall haben, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

– Absicherung der Unfallstelle Warndreieck ggf. andere Autofahrer stoppen und einbinden / Eigensicherung
– Erste Hilfe ggf. Rettungswagen rufen
– Die Polizei sollte in jedem Fall eingeschaltet werden!
– Autovermietung über Hotline informieren (siehe oben)

Kratzer oder Dellen:

Kratzer und Dellen können im Laufe der Mietzeit auftreten und fallen dann in den Verantwortungsbereich des Mieters. Das Fahrzeug gehört aber nicht dem Mieter, sondern der Leihwagenfirma und die untersagt dem Mieter in der Regel die Reparatur (siehe Mietvertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen).

Waschen oder eine Lackpolitur dürften hierbei vermutlich legitim sein. Gibt es einen Kratzer den man einfach raus polieren kann, könnte man einen solchen Schritt in Erwägung ziehen.

Smartrepair, der Austausch von Teilen oder Lackierarbeiten sind in der Regel nicht erlaubt. Sollte man dennoch dagegen verstoßen wollen, möge man folgendes beachten. (BEACHTEN: Es handelt sich hier um einige freie Gedanken, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit darstellen und die auch rechtlich nicht geprüft sind. Dies stellt auch keine Empfehlung da!)

  • Vermieter könnte Wertminderung durch Schaden verlangen
  • Reparatur könnte als unfachmännisch eingestuft werden und müsste dann nochmal durch die Autovermietung erfolgen oder zumindest entsprechend abgerechnet werden.
  • Strafe aus Vertrag (keine Ahnung, ob das verlangt werden kann.)
  • Eine Reparatur benötigt Zeit, das bedeutet es verlängert sich die Mietzeit, die wiederum weitere Kosten verursacht.

Mindestens würde bei einem solchen Verstoß die Kosten für die verlängerte Mietzeit und die Reparatur entstehen. Ob das im Verhältnis steht muss jeder selber wissen. Siehe hierzu auch die weiteren Schritte.

Vielleicht wird der Kratzer oder die Delle bei der Rückgabe auch übersehen oder akzeptiert …

TIPP! Vor Rückgabe in jedem Fall Bildmaterial erstellen, sofern vorhanden auch von anderen Schäden, die mit dem betroffenen Bauteil zusammenhängen.

Hierzu haben wir auch noch ein Video erstellt:

Quelle: https://youtu.be/N8hC7t-AdbA

Schritt 6: Rückgabe

Bei der Rückgabe des Leihwagens gibt es einiges zu beachten:

  • Der Leihwagen muss vollgetankt zurückgegeben werden. Ansonsten übernimmt die Mietstation die Betankung, da kann der Liter Kraftstoff dann auch schon mal 4,- EUR kosten 🙂
    TIPP! Die Tankquittung sollte man aufheben und ein Foto von der Tankuhr und dem KM-Stand bei Rückgabe machen. In der Regel reicht es aus zu tanken, bis die Zapfsäule abschaltet. Bei einigen Fahrzeugen dauert es einen Augenblick bis die Tankuhr ganz voll anzeigt.
  • Als Mieter steht man in der Verantwortung bis der Wagen von der Station entgegengenommen wird. Sprich stellt man das Fahrzeug Nachts auf dem Hof der Station ab und entsteht dann eine Beschädigung, fällt dieser Schaden noch in die Mietzeit und ist vom Mieter zu zu verantworten.
    TIPP! Mietfahrzeug möglichst sicher abstellen oder während der Öffnungszeiten zurückgeben und das Viermietpersonal gleich bitten einen Blick drauf zu werfen.

Verläuft alles reibungslos erhält man dann noch meist per Post oder E-Mail eine Abrechnung.

Schritt 7: Schadensabwicklung

Sollte während der Mietzeit ein Schaden aufgetreten sein, sollte man diesen vor Rückgabe mit Fotos dokumentieren. Sind an dem Bauteil weitere Beschädigungen zu finden in jedem Fall ebenfalls fotografieren. Am besten Foto vom ganzen Auto, Bauteil und von den einzelnen Beschädigungen machen.

In Verbindung mit einem Schaden können folgende Kosten auftreten:

  • Reparaturkosten
  • Mietausfall
  • Wertminderung des Wagens
  • Verwaltungspauschale

So kann sich ein kleiner Schaden der per Smartrepair vielleicht nur 150,- EUR kostet, schnell auf 400,- EUR beziffern. Wenn es eine Versicherung gibt, die diesen Schaden übernimmt, wird man sich nicht lange damit beschäftigen wollen.

In der Regel wird es aber dauern, bis man eine Abrechnung erhält. Wir vermuten, dass die Wagen weiter bis zum Ende laufen und erst wenn die Vermietung abgeschlossen ist, entsprechend agiert wird.

Wenn man jedoch die Kosten selbst tragen muss, sollte man das Reparaturangebot, welches einem dann vorgelegt wird durchaus hinterfragen. Hierfür gibt es aus unserer Sicht zwei Ansätze:

  • Zweitangebot
  • Weitere Schäden am selben Bauteil

Nachdem man seinen Leihwagen zurückgegeben hat, wird man kaum noch Zugriff auf den Wagen erhalten, deshalb ist die vorherige Fotodokumentation wichtig!

Mit den Fotos die man vor Rückgabe erstellt hat, könnte man ein eigenes Angebot erstellen lassen, welches vermutlich deutlich günstiger sein wird.

Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass an dem betroffenen Bauteil weitere Schäden vorhanden sind, diese sollten auf dem Foto zu erkennen sein.

Somit könnte man dem Vermieter gegenüber wie folgt argumentieren:

  • Es liegt ein Zweitangebot vor (oder nach telefonischer Auskunft), danach belaufen sich die Reparaturkosten auf Summe X EUR.
  • Wenn nun z.B. das ganze Bauteil z.B. ein Stoßfänger lackiert werden muss, könnte man bei weiteren Schäden wie folgt argumentieren. Es bestanden zwei weitere Schäden am Stoßfänger, somit sind von mir lediglich 1/3 der Kosten zu tragen.
  • Weiterhin könnte man um Bildmaterial bitten, auf dem das Bauteil am Ende der Mietzeit zu sehen ist. Ob dafür ein rechtlicher Anspruch besteht können wir nicht beurteilen. Rechtlich also unverbindlich wie alle unseren Aussagen.

TIPP! Die Autovermietung wird mit der Zahlungsaufforderung eine Frist setzen. Es ist sinnvoll diese einzuhalten, damit nicht weitere Kosten für einen Rechtsbeistand oder Mahnkosten entstehen.

Somit könnte man bei einer Forderung von 900,- EUR und drei Beschädigungen an dem Bauteil (zwei nicht von einem selbst!) an die Autovermietung schon mal 300,- EUR überweisen und ein entsprechendes Schreiben aufsetzen. Bei der Überweisung des Betrages auf das Schreiben verweisen.

Fazit

Es dürfte sehr deutlich geworden sein, Mietwagenunternehmen wollen Geld verdienen. Damit man als Mieter dennoch Freude an seinem Leihwagen hat sollte man die vorgenannten Schritte und Hinweise beachten. Damit sollte die Frage, was man bei einem Mietwagen beachten muss beantwortet sein.

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