Beifahrerairbag ausschalten: wann nötig, wann gefährlich? – UTBOERG TV
UTBOERG TV · 16. Juni 2026
Sobald ein rückwärtsgerichteter Kindersitz auf den Beifahrersitz soll, stellt sich die Frage: Muss der Beifahrerairbag ausgeschaltet werden? Die kurze Antwort: ja, zwingend. Doch es gibt auch Situationen, in denen der Airbag unbedingt aktiv bleiben muss. Hier die Regeln verständlich erklärt – modellunabhängig.
Wann der Beifahrerairbag ausgeschaltet werden MUSS
Ein Frontairbag entfaltet sich in Millisekunden mit enormer Wucht. Sitzt dort ein rückwärtsgerichteter (reboarder) Kindersitz, würde der auslösende Airbag den Sitz mit voller Kraft gegen die Rückenlehne und damit gegen den Kopf des Kindes drücken – lebensgefährlich. Deshalb gilt ausnahmslos: Rückwärtsgerichteter Kindersitz auf dem Beifahrersitz nur mit deaktiviertem Beifahrerairbag. Darauf weist auch der Warnaufkleber an der Sonnenblende hin.
Wann der Airbag aktiv bleiben muss
In den meisten anderen Fällen ist der Airbag ein lebensrettendes System und sollte eingeschaltet bleiben:
- Erwachsener Beifahrer: immer mit aktivem Airbag.
- Vorwärtsgerichteter Kindersitz: in der Regel Airbag an lassen und den Sitz so weit wie möglich nach hinten schieben (Herstellerangaben beachten).
Wer den Airbag aus Versehen deaktiviert lässt, nimmt im Ernstfall ein erhebliches Verletzungsrisiko in Kauf. Nach dem Ausbau des Reboarders also unbedingt wieder aktivieren.
Wie schaltet man den Beifahrerairbag aus?
Die Bedienung unterscheidet sich je nach Hersteller, das Prinzip ist aber ähnlich. Häufig gibt es einen Schlüsselschalter – oft seitlich an der Armaturentafel (sichtbar bei geöffneter Beifahrertür) oder, wie bei aktuellen Audi-Modellen, im Handschuhfach. Den Schlüsselbart einstecken und auf „OFF" drehen. Eine Kontrollleuchte „Passenger Airbag OFF" (meist mittig oben oder im Dachhimmel) zeigt den Status an und leuchtet beim Einschalten der Zündung. Manche Fahrzeuge regeln das auch über das Infotainment-Menü.
Modellspezifische Anleitungen
Wir haben den Vorgang an vielen Fahrzeugen Schritt für Schritt gezeigt: