Wissen: Vom Basisfahrzeug zum Expeditionsmobil

LKW über 7,5 Tonnen ablasten

Wer einen LKW über 7,5 Tonnen kauft, kann diesen unter Umständen ablasten, um damit den Wunsch nach einem Expeditionsmobil zu erfüllen.

Vor- und Nachteile

Vorteile einer Ablastung in Deutschland:

  • Es ist lediglich ein Führerschein der Klasse 3 oder C1  notwendig.
  • Günstigere KFZ-Steuer (Versteuerung nach Gewichtsklassen).
  • „Lieferwagen-Tarif“ bei Versicherungen
  • Keine LKW-Maut
  • Kein Sonntagsfahrverbot
  • Parken in Wohngebieten, sofern die Straßen breit genug sind. (Nicht verbindlich! Es sollten mehr als 3 Meter und 6 cm neben dem geparkten Fahrzeug platz sein.)
  • Ggf. günstigere Unterhaltskosten Versicherung / KFZ-Steuer

Nachteile einer Ablastung:

  • Weniger Nutzlast

Voraussetzung Ablastung

Das neue Zielgewicht für das zulässige Gesamtgewicht eines LKW darf nicht weniger als 125 % des Leergewichts im KFZ-Schein betragen. Das bedeutet wenn man eine Zulassung als 7,49 Tonnen KFZ beantragt, darf das Leergewicht nicht über 5.992 KG liegen. Dies zu erreichen wird bei einigen LKW´s schon schwierig. Eine LKW-Wiegenote erhält man z.B. bei der Saatzucht oder bei Raiffeisen Organisationen.

Antrag stellen

Für den Antrag zur Ablastung muss man mit der Wiegenote zu einer Überwachungsorganisation sprich zum TÜV, DEKRA usw. Weiterhin muss beim Fahrzeughersteller ein neues Typenschild beantragt werden. Mit dem neuen Typenschild und der Bestätigung der Überwachungsorganisation kann man dann zur Zulassungsstelle, wo die begehrte Ablastung vollzogen werden kann.

Vorsicht ehemalige Feuerwehr kaufen

Ehemalige Feuerwehren eignet sich häufig sehr gut für den Umbau zu einem Weltreise- oder Expeditionsmobil. Hinzukommen meist relativ geringe Kilometerstände. Beim Kauf einer gebrauchten Feuerwehr sollte man mindestens dieselben Punkte wie für einen Gebrauchtwagen beachten.

  • Für die Überführung von Kraftfahrzeugen können Käufer Überführungskennzeichen nutzen. Aber Vorsicht, wenn das KFZ keinen TÜV hat, dann darf man mit diesen Überführungskennzeichen lediglich bis zur nächstgelegenen Werkstatt fahren. Somit muss das gekaufte Fahrzeug also in der Nähe des Kaufortes verbleiben oder per KFZ-Transport ggf. sogar Tieflader abgeholt werden.
  • Besonders schwierig wird es bei einer ehemaligen Feuerwehr. Weil einige Erwerber – nachdem Kauf bei der VEBEG – nicht die Finger von der Signalanlage und dem Blaulicht lassen konnten, werden diese jetzt immer vor Übergabe ausgebaut. Dies führt dazu, dass die Fahrzeuge ohne diese Ausstattung die TÜV Kriterien als Feuerwehr nicht mehr erfüllen.

Somit erfolgt die Einstufung als LKW oder – wenn die EZ schon 30 Jahre zurückliegt –  als Historisches Fahrzeug (häufig als H-Zulassung bezeichnet). Letztere Variante ist häufig besonders günstig in der KFZ-Steuer und Versicherung. Eine weitere Möglichkeit wäre die Einstufung als Expeditionsmobil sprich als Wohnmobil, hiermit sind jedoch besondere Anforderungen verbunden, sprich hierfür muss das Wohnmobil erst mal fertig gebaut sein.

Der Kauf einer gebrauchten Feuerwehr ohne TÜV sollte also besondere Beachtung bezüglich der Richtlinien für Überführung, TÜV und ggf. seitlicher Unterfahrschutz und Heckunterfahrschutz finden. Weiterhin sollte man über einen Führerschein verfügen, die der Gewichtsklasse der Feuerwehr entspricht.

LKW oder Wohnmobilzulassung bis 7,49 Tonnen?

Jeder der über die Anschaffung eines Basisfahrzeuges nachdenkt, um daraus ein Expeditionsmobil zu machen, wird schnell auf das Thema Zulassung als LKW oder Wohnmobil stolpern.

Historisches KFZ

Im glücklichsten Falle ist das Basisfahrzeug bereits 30 Jahre alt, dann wäre die Zulassung als historisches Fahrzeug denkbar. Hierfür sind jedoch einige Bedingungen Voraussetzung:

  • EZ liegt 30 Jahre oder mehr zurück.
  • Die Hauptuntersuchung wurde bestanden.
  • Die KFZ-Hauptgruppen wie Motor, Kraftübertragung, Fahrwerk, Karosserie/ Aufbau und Fahrzeugelektrik müssen dem Originalzustand entsprechen.
  • Änderungen oder Umbauten sollten zeit typisch sein.
  • Ein Oldtimergutachten belegt den erforderlichen zustand.

Unterhaltskosten

Damit würde selbst ein Allrad-LKW Steuern in Höhe von EUR 191,00 im Jahr verursachen (Stand 2020). Für Oldtimer bzw. historische Fahrzeuge gibt es meist auch günstigere Versicherungen. Für die Erstellung des Gutachtens können Kosten in Höhe von 80,- bis 200,- EUR anfallen.

Wenn das Fahrzeug noch keine 30 Jahre alt ist, muss man darüber nachdenken, welche Vor- und Nachteile die jeweiligen Zulassungsarten LKW oder Wohnmobil haben könnten.

Steuer: Einen KFZ-Steuer-Vergleich kann man mit Hilfe des nachfolgenden Rechners vornehmen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Apps_Rechner/KfzRechner/KfzRechner.html

Versicherung: Häufig sollen KFZ Versicherungen für Wohnmobile günstiger sein als für LKW. Was uns bei unseren Recherchen aufgefallen ist, dass man für Wohn- bzw. Weltreisemobil wesentlich leichter eine Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) findet, als für einen LKW.

Unterschied Leergewichte

Ladung: Habe ich einen LKW, dann ist die Wohnkabine lediglich Ladung. Das hat den Vorteil, dass für Ladung kaum TÜV-Richtlinien umgesetzt werden müssen. Dafür muss aber das Leergewicht bei einem 7,49 tonnen LKW auch bei 5.992 KG ohne Wohnkabine liegen. Habe ich ein Wohnmobil, steht das zulässige Gesamtgewicht im Vordergrund. Dann müssen aber die Fenster der Wohnkabine mit Sicherheitsglas ausgestattet sein. Weiterhin ist ein Brand- und Splittergutachten für die verbauten Wände der Wohnkabine vorzulegen. Sollen Leute in der Wohnkabine sitzen, sind meist Sicherheitsgurte notwendig. Mehr Sicherheitsgurte könnte aber auch Mehrgewicht durch eine höhere Zahl an Passagieren bedeuten. Es empfiehlt sich bei diesen Punkten vorab – bei der entsprechenden Überwachungsorganisation wie z.B. dem TÜV – sich mit einem Prüfer abzustimmen, welche Richtlinien erfüllt werden müssen.

Weiterhin gibt es auch die Möglichkeit als Wohnmobil zuzulassen, aber die Wohnkabine als Wechselaufbau eintragen zu lassen.

Wohnmobilzulassung, was beachten?

Wer allerdings sein Fahrzeug als Wohnmobil zulassen will, der muss bestimmte Anforderungen erfüllen, hierzu zählen unter anderem:

  1. Sitzgelegenheit mit Tisch
  2. Ebene Liegefläche / Schlafmöglichkeit
  3. Fest eingebaute Kochgelegenheit
  4. Unterbringungsmöglichkeiten für Kleidung und Proviant
  5. Einrichtung muss fest verbaut sein
  6. Auch diese Zulassungsform bietet Vorteile.

Fähren und Versicherungstarife können für Wohnmobile günstiger sein als für einen LKW, insbesondere bei Expeditionsfahrzeugen über 7,5 Tonnen.

Verkehrsregeln

Bei einem Gesamtgewicht ab 3,5 bzw. 7,5 Tonnen müssen Wohnmobile in Deutschland folgendes Tempolimits einhalten:

  • Ortschaft 50 km/h,
  • Landstraße 80 km/h – über 7,5 Tonnen 60 km/h,
  • Autobahn ebenfalls 100 km/h – über 7,5 Tonnen 80 km/h

Eine Übersicht der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Wohnmobile und Gespanne für Europa hat der ADAC zusammengestellt:
https://www.hymer.com/assets/uploads/adac-tempolimit-europa.pdf

Ggf. sind auch Überholverbote von LKW´s zu beachten.  In Deutschland sind Reisemobile bis zu 7,49 t von der Maut befreit. Ganz anders kann es im Ausland aussehen, eine grobe Übersicht liefert folgende Seite:
https://www.autoscout24.de/informieren/ratgeber/caravaning/wohnmobil-wohnwagen-reisen/wohnmobil-maut-europa/

Hauptuntersuchung Fristen

Bei der Haupt- und Abgasuntersuchung  ist bei Wohn- sprich Expeditionsmobilen, die als Wohnmobil zugelassen werden folgendes zu beachten:

Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen (Neu 36 Monate) und bis 7,5 Tonnen (Neu 24 Monate) müssen die Fahrzeuge alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung.

Bei Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen müssen die Fahrzeuge ab dem 6 Jahre alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung.

Fahrzeuge über 7,5 Tonnen müssen alle 12 Monate zur Untersuchung. Es empfiehlt sich aktuell jeweils zu informieren, welche Regelung für das eigene  Fahrzeug zu trifft.

Welches Tankvolumen darf ein Weltreisemobil haben?

Ein großer Tank steht für eine hohe Reichweite. Damit aber nicht die Gefahrengutvorschriften greifen, sollte das gesamte Fassungsvermögen der befestigten Behälter 1.500 Liter pro Beförderungseinheit (also inklusive Anhänger !) nicht überschritten werden.

Eine weitere interessante Größenangabe sind 1.000 Liter Fassungsvermögen. Sprich überschreitet man diese Menge, ist der Kraftstoff ggf. beim Grenzübertritt zu verzollen. Somit sollte man diesen Wert nicht überschreiten.

Bei der Berechnung des Leergewichtes, wird auch das Fassungsvermögen der Tanks berücksichtigt. Wer sein Fahrzeug ablasten möchte, sollte es mit dem Tankvolumen nicht übertreiben.

Quelle: https://youtu.be/RUcBGtGO-ng

Einen tollen Beitrag zur Installation von Tankanlagen bei Expeditionsmobilen hat die Pistenkuh verfasst:
https://pistenkuh.de/expeditionsmobil/technik-und-tipps/tankanlage-expeditionsmobil/

Was unterscheidet einen LKW vom PKW?

Selbstverständlich ist ein LKW größer und schwerer als ein PKW oder Geländewagen.

Je nach Gewichtsklasse gelten bei einem LKW andere Regeln als bei PKW´s wie z.B. das Sonntagsfahrverbot, Parken in Wohngebieten oder die Mautpflicht ab 7,5 Tonnen. Siehe hierzu auch oben LKW ablasten.

Auch bei der Benutzung eines Expeditionsmobils in LKW-Format ist einiges anders. Das können sein (bezieht sich auf ältere LKW):

  • Luftgefederter Fahrersitz
  • Die Bremsen eines LKW arbeiten mit Druckluft, zu erkennen an dem kleinen Hebel, den man umlegen kann.
  • Hauptschalter, der den Betriebsstrom einschaltet.
  • ggf. spezielle Getriebe mit vielen oder Zwischengängen.
  • Ausgeschaltet wird er über eine Motorbremse im Fußraum des Fahrers.
  • Zirka alle 3. bis 5.000 KM sollte ein LKW abgeschmiert werden, dafür gibt es einen Schmierplan der einzuhalten ist. Ggf. z.B. beim Mercedes SK ist eine Zentralschmierung vorhanden.

In einigen Dingen muss man sich also umgewöhnen.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Bericht beruht auf persönlichen Erfahrungen oder Recherchen. Ein Irrtum oder eine gesetzliche Änderung ist jederzeit möglich. Bei konkreten Fragen sprechen Sie bitte die entsprechenden Überwachungsorganisationen an.

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